Zum Einsatz allgemein

Je nach Förderbedarf und Schwere der Beeinträchtigung kann für einzelne Schüler die Unterstützung während des Schulalltags durch einen Schulbegleiter sinnvoll sein. Dieser kann auf der Grundlage von §54 SGB XII und §35a SBG VIII beantragt werden. Ob die Beantragung eines Schulbegleiters notwendig ist, entscheidet die verantwortliche Klassenleitung in Kooperation mit weiteren in der Klasse unterrichtenden Lehrkräften und der Schulleitung. Beantragung, Umfang und Modalitäten des Einsatzes des Schulbegleiters werden zudem mit den Eltern besprochen.

Zielsetzung der Arbeit der Schulbegleiter

Grundlegendes Ziel der Schulbegleitung ist die Unterstützung des Schülers bei dessen Selbstorganisation und Eigenständigkeit, so dass eine allmähliche Rücknahme der Schulbegleitung möglich wird. Die Schulbegleitung ist deshalb eine unmittelbare Unterstützung des Schülers, nicht des Lehrers. Aufgabe des Klassenlehrers ist es, die Aufgaben und Unterstützungsmaßnahmen für Schüler und Integrationskraft zu koordinieren. Zudem ist er Ansprechpartner und Anleiter während des Schulalltags.

Aufgabenbereiche der Schulbegleiter

Umfang und Art der Hilfe und Betreuung sind abhängig vom individuellen Hilfe- und Unterstützungsbedarf des Schülers. Im Rahmen der Schulbegleitung sind folgende Aufgaben und Hilfen möglich:

  • Organisation und Strukturierung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsmaterialien
  • Lebenspraktische Hilfestellungen (z.B. Orientierung im Gebäude, Begleitung in andere Räume, Hilfe beim Umgang mit Lebensmitteln)
  • Begleitung bei Unterrichtsgängen
  • Hilfen beim Gebrauch von Stiften, Scheren, Kleber etc.
  • Unterstützung beim Erlernen und Verstehen von Lerninhalten
  • Förderung der Konzentration und Selbstständigkeit
  • Vermittler in sozialen Situationen mit Mitschülern und Lehrern
  • Deeskalierende Einwirkung bei Konflikten und Lernen von Konfliktbewältigung
  • Verhinderung von Selbst- und Fremdgefährdung
  • Zusammenarbeit und Informationsaustausch mit Lehrern und Eltern (z.B. in Form eines Lerntagebuches)
  • Hilfen zum Aufbau eines positiven Selbstbildes

Organisation

Die aufgeführten Punkte stellen einen Teil der unterstützenden Maßnahmen durch die Schulbegleiter dar. Über die Auswahl und den Umfang der Aufgabenbereiche entscheidet die Klassenleitung und bespricht diese im regelmäßigen Austausch. Der Schulbegleiter kann nach Ermessen der Lehrkraft im Rahmen des Unterrichts auch anderen Kindern zugeteilt werden.